Breitbandversorgung in der Gemeinde Die erste Breitbanderschließungsphase wurde 2014 erfolgreich abgeschlossen. In Michelau, Hundelshausen und einem Teil von Sudrach sind über 16 MBits im Download und ca. 1 MBit im Upload möglich. In den anderen Ortsteilen sind ab 6 MBit im Download möglich. Die zweite Breitbanderschließungsphase hat im November 2014 begonnen und soll innerhalb eines Jahres 50 MBits im Download im gesamten Gemeindegebiet ermöglichen. Die Gemeinde Michelau hat die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload anhand öffentlich zugänglicher Quellen erfasst und ein vorläufiges Ausbaugebiet festgelegt, in denen Bedarf für den Ausbau eines Netzes der nächsten Generation (NGA-Netze) besteht.
Markterkundung
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde Michelau gemäß Nr. 4.3 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes im vorläufigen Ausbaugebiet vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Gemeinde ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen. Auswahlverfahren Auswahlverfahren – zweistufig – zur Bestimmung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) Die Gemeinde Michelau i. Steigerwald führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie – BbR – (herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, so dass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist. Die Bewerber haben Gelegenheit, bis zum 17.04.2015 einen Teilnahmeantrag abzugeben. Auswahlentscheidung - Bekanntmachung Bekanntmachung der Gemeinde Michelau i. Stgw. bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) Die Gemeinde Michelau i. Stgw. beabsichtigt, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Vertrag über die Planung, Ausführung und den Betrieb der Ausbaumaßnahme im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR) zu schließen (vgl. Nr. 5.6 BbR). Am Auswahlverfahren haben sich nur ein oder zwei Bieter beteiligt. Ihre Angebote sind form- und fristgerecht eingegangen. Das Bayerische Breitbandzentrum wurde daher gemäß Nr. 5.6 Abs.2 BbR beteiligt, das Ergebnis der Plausibilisierung liegt vor. Maßnahmenbeginn von der Reg. Unterfranken genehmigt Mit Wirkung vom 07.01.2016 wurde der vorzeitige Maßnahmenbeginn von der Regierung von Unterfranken genehmigt. Mit der Telekom Deutschland GmbH wird ein Erschließungsvertrag entsprechend dem Mustervertrag der Bundesnetzagentur abgeschlossen. Kooperationsvertrag Die Stellungnahme der Gemeinde Michelau i. Stgw. bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR) kann im unten stehenden Dokument eingesehen werden. |