Streuobst für alle – wir lassen die Region erblühen - zweiter Aufruf

22. November 2024

Streuobst für alle – wir lassen die Region erblühen - zweiter Aufruf

Der Streuobstanbau ist in Bayern über Jahrhunderte entstanden. Er hat höchste Bedeutung für die Kulturlandschaft und Biodiversität. In den letzten Jahrzehnten sind die Streuobstbestände stark zurückgegangen. Mit dem Streuobstpakt möchte die Bayerische Staatsregierung zusammen mit vielen Partnern diese Entwicklung stoppen und bis zum Jahr 2035 die Pflanzung von einer Million neuer Streuobstbäume fördern. Hierfür wurde das Förderprogramm „Streuobst für alle“ gestartet. Die acht Kommunen der ILE-Region WeinPanorama Steigerwald möchten diese Aktionen unterstützen und noch in diesem Jahr 800 Obstbäume ausgeben. 

Mitmachen können alle Grundbesitzer im ILE-Gebiet

Wer ein Grundstück, einen Garten, einen Wald oder eine Wiese, wo er gern mindestens einen Obstbaum pflanzen möchte, der ist hier richtig. Mitmachen kann jeder mit Wohnsitz und oder Grundstück im Gebiet der ILE-Region WeinPanorama Steigerwald.

Ab sofort können Bäume bis zum 12. Januar 2025 bestellt werden. Weitere Informationen finden Sie auf:

https://weinpanorama-steigerwald.de/ile-region/streuobst-fuer-alle/

Gefördert wird der Erwerb von hochstämmigen Streuobstbäumen mit bis zu 45 Euro der Bruttokosten pro Baum. Als Eigenanteil bleiben lediglich die Aufwendungen für das Pflanzmaterial (wie Wühlmausschutz, Pflock oder Strick).

Die Obstbäume sollen eine Stammhöhe von 180 cm, mindestens jedoch 140 cm haben. Die Höchstanzahl an Streuobstbäumen pro Familie/Grundstück beträgt 5 Bäume. Auch die Bewerbung um nur einen einzelnen Baum ist möglich!

Förderfähig sind Kernobst (Apfel und Birne) und Steinobst (Pflaume und Kirsche). Weitere förderfähige Arten sind beispielsweise Walnuss, Quitte, Maulbeere, Esskastanie und Wildobstarten, Vogelkirsche, Holz-Apfel, Wild-Birne, Eberesche, Speierling, Elsbeere.

Guten Standort wählen, um langfristigen Wuchs zu haben

Eine Baumpflanzung bedeutet langfristiges Engagement. Wir müssen sichergehen, dass die eingesetzten Fördergelder 12 Jahre lang ihren Zweck erfüllen. Deshalb ist es wichtig, den Standort so zu wählen, dass der Baum dort auch mindestens 12 Jahre, am besten dauerhaft, stehen bleiben kann. Wird der Baum vorzeitig gefällt, müssen die Fördergelder zurückgezahlt werden.

Werden Sie Teil unseres Streuobstpakts und helfen Sie mit, unsere regionale Artenvielfalt zu erhalten.

 

 
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