Informationen für Wahlberechtigte
Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet am Sonntag, dem 23.02.2025, statt. Die Abstimmungszeit ist von 8 Uhr bis 18 Uhr.
Briefwahlunterlagen können online vom 08.02.2025 bis 18.02.2025 oder per Post bis spätestens 17.02.2025 beantragt werden. Sie können die Briefwahlunterlagen ab 10.02.2025 auch persönlich im Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Gerolzhofen abholen.
Wer darf wählen?
Sie sind wahlberechtigt, wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit haben und am 23.02.2025
• mindestens 18 Jahre alt sind,
• seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
• und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Erfüllen Sie diese Voraussetzungen und sind Sie im Gebiet der VGem Gerolzhofen am Stichtag 12.01.2025 mit Hauptwohnsitz gemeldet, werden Sie automatisch für die Bundestagswahl in das Wählerverzeichnis der VGem Gerolzhofen eingetragen und erhalten eine Wahlbenachrichtigung mit der Post.
Wahlbenachrichtigung
Die Wahlbenachrichtigungen werden bis zum 02.02.2025 verschickt.
Die Wahlbenachrichtigung informiert Sie:
• über die Adresse des Wahlraums,
• ob der Wahlraum einen barrierefreien Zugang (z. B. für Rollstuhlfahrer) hat,
• und wie Sie Briefwahlunterlagen beantragen oder erhalten können.
Sie haben keine Wahlbenachrichtigung bekommen?
Wenn Sie wahlberechtigt sind, aber bis zum 02.02.2025 keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, fragen Sie bitte beim Wahlamt nach
(E-Mail:
Briefwahl
Sie können die Briefwahlunterlagen auf verschiedenen Wegen beantragen. Bitte entscheiden Sie sich für einen Weg. Telefonisch können Sie keinen Antrag stellen!
Wir verschicken die Briefwahlunterlagen, sobald die Unterlagen dafür vollständig bei uns vorliegen (ca. ab 10.02.2025). Dieses Datum gilt unabhängig davon, wie früh Sie den Antrag stellen. Das Risiko, die Briefwahlunterlagen rechtzeitig zu erhalten, tragen Sie selbst. Das Wahlamt hat keinen Einfluss auf den rechtzeitigen Erhalt der Unterlagen per Post.
Bitte beachten Sie: Wenn die Briefwahlunterlagen an eine andere Adresse geschickt werden sollen, geben Sie diese Adresse zusätzlich zu Ihrer Wohnadresse an.
- Online beantragen
Sie können die Briefwahlunterlagen vom 08.02.2025 bis 18.02.2025 online beantragen.
- Per Post beantragen
Wenn Sie die Unterlagen für die Briefwahl per Post anfordern möchten, nutzen Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Schicken Sie den Antrag so früh wie möglich, spätestens bitte am 17.02.2025 an die VGem Gerolzhofen. Wenn wir Ihren Antrag später erhalten, können wir nicht gewährleisten, dass die Unterlagen rechtzeitig zugestellt werden.
- Persönlich abholen
Sie können die Briefwahlunterlagen ab 10.02.2025 auch persönlich im Bürgerservice der VGem Gerolzhofen, Brunnengasse 5, 97447 Gerolzhofen abholen. Die Abholung ist dort bis 21.02.2025, 15 Uhr, möglich. Sie können die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort ausfüllen und in eine Wahlurne einwerfen. Bitte bringen Sie hierzu Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
- Briefwahlunterlagen mit Vollmacht beantragen
Wenn Sie die Briefwahlunterlagen mit Vollmacht für eine andere Person abholen oder beantragen möchten, gibt es einige Dinge zu beachten:
- Wichtig: Eine andere Person darf den Antrag nicht für Sie unterschreiben. Sie müssen den Antrag selbst unterschreiben! Andere Personen können Ihnen aber gerne beim Beantragen helfen.
- Wenn eine andere Person den Antrag auf Briefwahl in Vertretung für Sie unterschreiben soll, braucht sie dazu eine schriftliche Vollmacht. Eine Vollmacht zur Vertretung in allen behördlichen Angelegenheiten oder eine Generalvollmacht / einen Betreuerausweis mit dem Aufgabenkreis „Vertretung gegenüber Behörden“ ist ausreichend.
- Wenn Sie eine andere Person bitten möchten, die Briefwahlunterlagen für Sie abzuholen und Ihnen zu bringen, dann verwenden Sie dazu bitte das Formular auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung. Zuerst unterschreiben Sie dort den „Antrag auf einen Wahlschein“. Dann unterschreiben Sie auf derselben Seite ganz unten die „Vollmacht zum Abholen“ und füllen aus, wer die Briefwahlunterlagen abholen darf. Die Person, welche die Briefwahlunterlagen für Sie mitnimmt muss sich vor Ort ausweisen.
Ich habe meine Briefwahlunterlagen nicht erhalten. Was nun?
Die Unterlagen können erst ab dem 10.02.2025 verschickt werden. Wenn Sie die Briefwahlunterlagen vorher angefordert und bis zum 19.02.2025 noch nichts bekommen haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt (Tel. 09382 607 30; E-Mail:
Bis wann muss ich die Briefwahlunterlagen wieder abgeben?
Die Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag, 23.02.2025, um 18 Uhr wieder beim Wahlamt sein.
Sie können den roten Wahlbrief in jeden Briefkasten der Deutschen Post einwerfen. Um die rechtzeitige Rücksendung zu gewährleisten, versenden Sie Ihren Wahlbrief bitte spätestens am 19.02.2025.
Sie können den roten Wahlbrief auch in den Briefkasten der jeweiligen gemeindlichen Rathäuser einwerfen. Dort können Sie die Wahlbriefe noch bis zum Wahlsonntag, 18 Uhr, einwerfen.
Bitte beachten: Sie können die Briefwahlunterlagen nicht in den Wahlräumen abgeben! Sie können aber mit dem Wahlschein im Wahlraum wählen gehen, wenn Sie einen gültigen Ausweis (Reisepass/Personalausweis) dabei haben.“
Für weitere Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Öffnungszeiten des Bürgerbüros:
Mo: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Di: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, 13.30 Uhr bis 15.00 Uhr
Mi: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Do: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, 13.30 Uhr bis 17.00 Uhr
Fr: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr